Samstag, 26. Februar 2011
Exkurs: zeitliche Einordnung und Definition von Postkarten
Heute wollen wir einen kurzen Überblick über die zeitliche Einordnung von Postkarten geben. Beginnend bei obiger "Correspondenz-Karte": Verwendung seit 1870 in Deutschland. Ab 1872 unter dem Begriff "Postkarte" in Gebrauch. Die Vorderseite war ungeteilt und durfte nur mit der Empfänger-Anschrift versehen werden (zweites Bild von oben). Unter Vorderseite versteht man die Seite mit Frankatur (Briefmarke).
Ab Januar 1905 geteilte Vorderseite (wie heute noch üblich), als Beispiel dient die dritte Karte.
Unter Bild-Postkarten versteht man Karten mit Orts- oder Landschaftsdarstellungen auf der Vorderseite (viertes Bild v. oben).
Als Ansichts-Postkarten werden diejenigen bezeichnet, welche auf der Rückseite eine Orts- oder Landschaftsdarstellung zeigen (Bild ganz unten).
pw/Aus: GRALLERT; Lexikon der Philatlie; S. 305; verändert; Abbildungen: pr
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen