Im Heimatmuseum Eningen hat sich ein Hausierpatent aus dem Jahre 1830 erhalten. Die Krämer mussten sich auf ihren Reisen beim jeweiligen Schultheißen-Amt melden und sich durch Eintrag im Heft die Genehmigung durch den jeweiligen Bürgermeister oder sonstigen Vertreter zum Hausieren bestätigen lassen. Das hier vorliegende Patent war gültig innerhalb des "Königreichs" Württemberg.
Interessant: Es war den uns vorliegenden Quellen zufolge nicht unüblich, dass sich auch weibliche Personen auf die Reise begaben. Dieses hier zu sehende Patent sei ein Beweis dafür.
(pw/Foto: pw/Heimatmuseum Eningen)
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