Beiläufig fündig geworden sind wir im Philatelistischen Handbuch "500 Jahre Post in Württemberg" (Sieger-Verlag, 1965, S. 85) was es mit der Gewichtseinheit "Zollpfund" auf sich hat. Ein Zollpfund = 30 Zoll-Lot zu je 16 2/3 Gramm. Vereinfacht gesagt: Ein Zollpfund sind 500 Gramm, dh. an der hier gezeigten alten Zug-Waage mit einer Skala bis 200 können max. 100 kg rangehängt werden.
Das Zollpfund galt durch Gesetz ab dem 21.12.1849 im Bereich des Deutschen Zoll- und Handelsvereins.
weckh/Foto: weckh.
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